Relevante Standards
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- EN 301 549 für Anforderungen an IKT-Produkte und -Dienste
- WCAG 2.1 AA als technisch etablierter Umsetzungsmaßstab
Accessibility
Barrierefreiheit auf der Website und sprachliche Vereinfachung im Produkt sind verwandt, aber nicht identisch. Deshalb werden Technik, Interaktion und Sprachmodi getrennt erklärt.
Verständliche Sprache
BITV, EN 301 549 und WCAG beschreiben vor allem technische und interaktive Anforderungen: Struktur, Bedienbarkeit, Kontraste, Fokusführung und robuste Auszeichnung. Für viele digitale Services reicht das allein nicht aus, wenn die Sprache selbst zu komplex bleibt.
simple8 ergänzt technische Accessibility um API-basierte Textvereinfachung. Organisationen können Website-Texte, Formularhinweise und Prozessinformationen in Einfache Sprache oder Leichte Sprache übertragen und diese Fassungen in CMS, Portale oder Fachverfahren einbinden.
Leichte Sprache und Einfache Sprache sind im Produkt beide verfügbar, aber sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Website selbst muss technisch barrierefrei sein. Die Produktausgabe kann zusätzlich sprachlich vereinfacht werden. Ein barrierefreies Interface ersetzt also keinen klaren Sprachmodus und ein klarer Sprachmodus ersetzt keine technische Accessibility.