Anträge und erforderliche Unterlagen
Erklären Sie, wer sich bewerben kann, welche Unterlagen erforderlich sind und was nach der Einreichung passiert.
SIMPLE8 FÜR ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Erstellen Sie veröffentlichungsfertige Einfache Sprache- und Leichte Sprache-Versionen in einer der 24 unterstützten Sprachen für Anwendungen, Serviceseiten, Hinweise und Portalanleitungen. Halten Sie den Workflow mit Ihrem CMS verbunden und verarbeiten Sie Inhalte in Deutschland.
Die Informationen des öffentlichen Dienstes sind detailliert, abteilungsübergreifend verteilt und werden von vielen Personen aktualisiert. Eine manuell erstellte Sprachversion kann veraltet sein, wenn sich die Quellseite ändert. Simple8 bietet eine wiederholbare Möglichkeit, aktualisierte Ergebnisse zu erstellen und zu veröffentlichen.
Problemstellungen
Erklären Sie, wer sich bewerben kann, welche Unterlagen erforderlich sind und was nach der Einreichung passiert.
Klären Sie vor dem Termin, wohin Sie gehen, was Sie mitbringen und was zu tun ist.
Machen Sie Bedingungen und Aktionen sichtbar, ohne erforderliche Informationen auszublenden.
Veröffentlichen Sie verständliche Updates, wenn sich Öffnungszeiten, Systeme oder Prozesse ändern.
Erklären Sie komplexe digitale Schritte, bevor der Benutzer einen Fehler- oder Supportkanal erreicht.
Beweislinks
Nein. Simple8 unterstützt Workflows in verständlicher Sprache. Zugänglichkeit und Rechtskonformität umfassen zusätzliche technische, redaktionelle, organisatorische und rechtliche Anforderungen, die weiterhin in der Verantwortung der Organisation liegen.
Ja.
Teams können Prüferrollen, Genehmigungsschritte, Inhaltseigentum und Veröffentlichungsregeln für jede Abteilung definieren und dabei ein gemeinsames Integrations- und Governance-Modell beibehalten.
Ja.
Simple8 betreibt die Service- und Abwicklungsmaschine in Deutschland.
Das Sicherheitspaket dokumentiert den vollständigen Verarbeitungspfad, technische Protokolle, Cache-Verhalten, Aufbewahrungskontrollen, Datenkategorien, relevante Nicht-Modell-Dienstleister und vertragliche Ausnahmen.
EINFACHE SPRACHE UND LEICHTE SPRACHE
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