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Praxisleitfaden für öffentliche Stellen

Barrierefreie Verwaltung digital umsetzen.

So verbinden Behörden OZG und BITV mit verständlichen Formularen, Bescheiden, Portalen, Freigaben und API-Workflows.

Wie setzt eine Behörde barrierefreie und verständliche digitale Kommunikation praktisch um?

Eine Behörde braucht drei verbundene Arbeitsstränge: technisch barrierefreie Systeme, sprachlich verständliche Inhalte und verbindliche Zuständigkeiten für Prüfung, Freigabe, Veröffentlichung und Aktualisierung. Welche Vorgaben gelten, hängt von Ebene, Träger und anwendbarem Bundes- oder Landesrecht ab.

Rechtsrahmen mit Anwendungsvorbehalt

Die zuständige Rechtsstelle muss den konkreten Träger und das Landesrecht prüfen.
RegelwerkKernaussageAnwendungsgrenze
OZGPortalzugang zu Verwaltungsleistungen soll medienbruchfrei und barrierefrei gestaltet sein.Bund, Länder und Kommunen sind je nach Aufgabe, Portalverbund und Umsetzungsrecht unterschiedlich betroffen.
BGGRegelt Gleichstellung und Barrierefreiheit im Bundesbereich.Für Länder und Kommunen gelten zusätzlich oder stattdessen Landesgleichstellungsgesetze.
BITV 2.0Konkretisiert digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes und enthält in § 4 besondere Startseitenhinweise.Nicht unverändert auf jede Stelle, jedes Land oder jede Unterseite übertragbar.

Inhalte inventarisieren und priorisieren

Priorität kombiniert Nutzungshäufigkeit, Auswirkung und Abbruchrisiko.
InhaltPrioritätPrüffokus
Formulare und FehlerSehr hochAufgabe, Pflichtfelder, Fehlerbehebung, Bestätigung
Bescheide und FristenSehr hochRechtswirkung, Frist, Handlung, Kontaktweg
LeistungsbeschreibungenHochAnspruch, Unterlagen, Kosten, Ablauf
HilfetexteHochPassend zum jeweiligen Prozessschritt
BarrierefreiheitserklärungHochVollständigkeit, Aktualität, Feedbackweg
Wiederkehrende KommunikationMittel bis hochVorlagen, Versionen, verantwortliche Stelle

Durchgängiger Redaktions- und Freigabeworkflow

  1. 1
    Verantwortung und Vertretung festlegen.
  2. 2
    Quelltext auswählen, bereinigen und versionieren.
  3. 3
    Einfache oder Leichte Sprache anhand von Zielgruppe und Aufgabe wählen.
  4. 4
    Verständliche Fassung erstellen oder generieren.
  5. 5
    Fachliche und sprachliche Prüfung durchführen.
  6. 6
    Bei Leichter Sprache die vorgesehene Zielgruppe einbeziehen.
  7. 7
    Rechtliche und fachbereichliche Freigabe einholen.
  8. 8
    Sprachfassungen publizieren, kennzeichnen und miteinander verknüpfen.
  9. 9
    Versionen, Auslöser und Aktualisierungsfristen pflegen.
  10. 10
    Qualität, Abbrüche, Rückfragen und Nutzerfeedback beobachten.

Hinweise für Formulare, Bescheide, Portale und Serieninhalte

Formulare brauchen eindeutige Feldbezeichnungen, verständliche Fehler, eine erkennbare Schrittfolge und eine zugängliche Bestätigung.

Bescheide müssen Rechtswirkung, Fristen und Rechtsbehelfe korrekt bewahren. Eine verständliche Zusatzfassung darf die verbindliche Fassung nicht unklar ersetzen.

Portale brauchen konsistente Navigation, Begriffe und Sprachwechsel. Wiederkehrende Inhalte benötigen freigegebene Vorlagen, verantwortliche Eigentümer und feste Aktualisierungsauslöser.

CMS- und API-Integrationsmuster

Das Muster ist wichtiger als das konkrete System.
SystemRobustes MusterKontrolle
WordPressGetrennte Sprachfassung als versionierter InhaltRollen, Vorschau, Freigabe, Rückfall
TYPO3Übersetzungsdatensatz oder eigener InhaltstypWorkspace, Status, Verknüpfung
DrupalÜbersetzbare Felder oder Content-ModerationRevision, Moderation, Rechte
StoryblokLokalisierte Felder mit Workflow und WebhookSchema, Vorschau, Veröffentlichung
Eigenes SystemAPI-Auftrag mit Inhalt, Modus, Version und CallbackIdempotenz, Protokoll, Fehlerpfad

Beschaffungscheckliste

Nachweisbare Anforderungen

Roadmap für Kommunen und Kreise

  1. 1
    In 30 Tagen Zuständigkeiten, Rechtsrahmen und zehn wichtigste Prozesse erfassen.
  2. 2
    In 60 Tagen zwei Hochprioritätsprozesse mit Nutzenden testen und einen Freigabeworkflow etablieren.
  3. 3
    In 90 Tagen Vorlagen, CMS-Muster, Messwerte und Beschaffungskriterien standardisieren.
  4. 4
    Danach quartalsweise Inhalte, Beschwerden, Abbrüche und Rechtsänderungen prüfen.

Häufige Fragen

Was gehört zu barrierefreier digitaler Verwaltung?

Technische Zugänglichkeit, verständliche Sprache und ein dauerhaft verantworteter Veröffentlichungsprozess gehören zusammen.

Gilt BITV 2.0 für jede Kommune?

BITV 2.0 gilt unmittelbar für öffentliche Stellen des Bundes. Kommunen müssen das einschlägige Landesrecht und ihre konkrete Trägerschaft prüfen.

Verlangt das OZG alle Inhalte in Leichter Sprache?

Nein. Das OZG verlangt barrierefreien Portalzugang. Konkrete Leichte-Sprache-Pflichten müssen aus den anwendbaren Barrierefreiheitsregeln hergeleitet werden.

Wie werden Online-Formulare verständlicher?

Klare Feldnamen, kurze Hilfen, konkrete Fehlermeldungen, sichtbare Schritte und eine verständliche Bestätigung reduzieren Barrieren.

Darf ein verständlicher Text einen Bescheid ersetzen?

Das hängt von Rechtsform und Verfahren ab. Häufig ist eine verständliche Zusatzfassung sinnvoll, während die rechtlich verbindliche Fassung eindeutig erkennbar bleiben muss.

Wer gibt vereinfachte Verwaltungstexte frei?

Fachbereich, Redaktion und bei rechtlich sensiblen Inhalten die Rechtsstelle brauchen definierte Rollen. Bei Leichter Sprache kommt die Zielgruppenprüfung hinzu.

Primärquellen und Normen

  1. Onlinezugangsgesetz (DE)
  2. Behindertengleichstellungsgesetz (DE)
  3. BITV 2.0 (DE)