Was bedeutet OZG 2.0 für verständliche und barrierefreie digitale Verwaltungsleistungen?
OZG 2.0 ist die geläufige Bezeichnung für das seit Juli 2024 geltende OZG-Änderungsgesetz. Es verbindet einen medienbruchfreien und barrierefreien Portalzugang mit einer einfachen und intuitiven Bedienung. Erfolgreiche Verwaltungsangebote vereinen technische Barrierefreiheit, verständliche Inhalte und klare Prozesse für Veröffentlichung und Aktualisierung.
Rechtsrahmen für digitale Verwaltung
| Regelwerk | Kernaussage | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| OZG 2.0 | § 1a verlangt einen medienbruchfreien und barrierefreien Portalverbund. § 7 verlangt Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache und intuitive Bedienbarkeit des übergreifenden Zugangs. | Das OZG regelt den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Es verlangt nicht pauschal jede einzelne Information in Einfacher oder Leichter Sprache. |
| BGG | Regelt Gleichstellung und Barrierefreiheit im Bundesbereich. | Für Länder und Kommunen gelten zusätzlich oder stattdessen Landesgleichstellungsgesetze. |
| BITV 2.0 | Konkretisiert digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes und enthält in § 4 besondere Startseiteninformationen. | Für Länder und Kommunen gelten die entsprechenden Landesregelungen. |
OZG 2.0, BITV und verständliche Sprache
§ 1a OZG verbindet Bund und Länder in einem barrierefreien Portalverbund. § 7 stellt Nutzerfreundlichkeit, einfache Bedienung und Barrierefreiheit in den Mittelpunkt. BITV 2.0 § 4 regelt im Bundesbereich Informationen in Leichter Sprache. Einfache Sprache macht Leistungen, Voraussetzungen, Formulare und nächste Schritte für eine breite Öffentlichkeit verständlich.
Technische Barrierefreiheit, Einfache Sprache und Leichte Sprache trennen
| Bereich | Zweck | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Technische Barrierefreiheit | Digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust umsetzen. | Tastaturbedienung, semantische Struktur, Kontrast und verständliche Fehlermeldungen |
| Einfache Sprache | Komplexe Verwaltungsinformationen für eine breite Öffentlichkeit klarer machen. | Leistungsbeschreibung, Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und Ablauf |
| Leichte Sprache | Menschen mit erheblichen Verständnishürden stärker sprachlich unterstützen. | Besonders stark vereinfachte Inhalte mit klarer visueller Führung |
Inhalte ordnen und priorisieren
| Inhalt | Priorität | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Formulare und Fehler | Sehr hoch | Aufgabe, Pflichtfelder, Fehlerbehebung, Bestätigung |
| Bescheide und Fristen | Sehr hoch | Rechtswirkung, Frist, Handlung, Kontaktweg |
| Leistungsbeschreibungen | Hoch | Anspruch, Unterlagen, Kosten, Ablauf |
| Hilfetexte | Hoch | Passend zum jeweiligen Prozessschritt |
| Barrierefreiheitserklärung | Hoch | Vollständigkeit, Aktualität, Feedbackweg |
| Wiederkehrende Kommunikation | Mittel bis hoch | Vorlagen, Versionen, verantwortliche Stelle |
Redaktionsprozess für verständliche Inhalte
- 1Mit den meistgenutzten Verwaltungsleistungen beginnen.
- 2Verantwortung und Vertretung festlegen.
- 3Den Ausgangstext ordnen und versionieren.
- 4Einfache oder Leichte Sprache passend zur Zielgruppe wählen.
- 5Die verständliche Fassung erstellen.
- 6Fachbegriffe, Fristen und nächste Schritte eindeutig formulieren.
- 7Sprachfassungen veröffentlichen und klar miteinander verknüpfen.
- 8Änderungen am Original automatisch in die Aktualisierung übernehmen.
- 9Nutzung, Rückfragen und Abbrüche auswerten.
Klare Formulare, Bescheide und Portale
Formulare nutzen eindeutige Feldbezeichnungen, verständliche Fehlermeldungen, eine erkennbare Schrittfolge und eine zugängliche Bestätigung.
Bescheide stellen Rechtswirkung, Fristen, Rechtsbehelfe und nächste Schritte klar dar. Die verständliche Zusatzfassung ergänzt die eindeutig gekennzeichnete verbindliche Fassung.
Portale verwenden konsistente Navigation, einheitliche Begriffe und einen klaren Sprachwechsel. Wiederkehrende Inhalte basieren auf festen Vorlagen und eindeutigen Aktualisierungsauslösern.
Website-Widget für digitale Verwaltung
- 1Das Simple8 Website-Widget zur bestehenden Website hinzufügen.
- 2Die Schaltfläche gut sichtbar bei Leistungen, Formularen und Hilfetexten platzieren.
- 3Einfache Sprache und Leichte Sprache aktivieren.
- 4Das Widget nach etwa drei Minuten veröffentlichen.
Häufige Fragen
Was ist OZG 2.0?
OZG 2.0 ist die geläufige Bezeichnung für das OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024. Die Änderungen gelten seit dem 24. Juli 2024 und entwickeln den rechtlichen Rahmen für den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen weiter.
Was verlangt § 7 OZG?
Bund und Länder müssen Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache und intuitive Bedienbarkeit des übergreifenden Zugangs sicherstellen. Der Zugang und die relevanten IT-Komponenten müssen nach Maßgabe der BITV barrierefrei nutzbar sein.
Was gehört zu barrierefreier digitaler Verwaltung?
Technische Zugänglichkeit, verständliche Sprache und ein dauerhaft verantworteter Veröffentlichungsprozess gehören zusammen.
Gilt BITV 2.0 für jede Kommune?
BITV 2.0 gilt unmittelbar für öffentliche Stellen des Bundes. Für Kommunen regeln die Barrierefreiheitsgesetze und Verordnungen der Länder die entsprechenden Anforderungen.
Verlangt das OZG alle Inhalte in Leichter Sprache?
Nein. Das OZG verlangt barrierefreien Portalzugang. Konkrete Leichte-Sprache-Pflichten müssen aus den anwendbaren Barrierefreiheitsregeln hergeleitet werden.
Wie werden Online-Formulare verständlicher?
Klare Feldnamen, kurze Hilfen, konkrete Fehlermeldungen, sichtbare Schritte und eine verständliche Bestätigung reduzieren Barrieren.
Wie ergänzt eine verständliche Fassung einen Bescheid?
Die verständliche Fassung erklärt Rechtswirkung, Fristen, nächste Schritte und Kontaktwege klar. Die rechtlich verbindliche Fassung bleibt eindeutig gekennzeichnet.
Wer verantwortet verständliche Verwaltungstexte?
Fachbereich und Redaktion arbeiten mit klaren Rollen, festen Versionen und einem gemeinsamen Veröffentlichungsprozess.