OZG 2.0 und verständliche digitale Verwaltung.

So verbinden Behörden das geltende OZG, BITV, verständliche Inhalte, barrierefreie Portale und verlässliche Redaktionsprozesse.

Was bedeutet OZG 2.0 für verständliche und barrierefreie digitale Verwaltungsleistungen?

OZG 2.0 ist die geläufige Bezeichnung für das seit Juli 2024 geltende OZG-Änderungsgesetz. Es verbindet einen medienbruchfreien und barrierefreien Portalzugang mit einer einfachen und intuitiven Bedienung. Erfolgreiche Verwaltungsangebote vereinen technische Barrierefreiheit, verständliche Inhalte und klare Prozesse für Veröffentlichung und Aktualisierung.

Rechtsrahmen für digitale Verwaltung

OZG, BGG und BITV regeln unterschiedliche Teile einer barrierefreien digitalen Verwaltung.
RegelwerkKernaussageGeltungsbereich
OZG 2.0§ 1a verlangt einen medienbruchfreien und barrierefreien Portalverbund. § 7 verlangt Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache und intuitive Bedienbarkeit des übergreifenden Zugangs.Das OZG regelt den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Es verlangt nicht pauschal jede einzelne Information in Einfacher oder Leichter Sprache.
BGGRegelt Gleichstellung und Barrierefreiheit im Bundesbereich.Für Länder und Kommunen gelten zusätzlich oder stattdessen Landesgleichstellungsgesetze.
BITV 2.0Konkretisiert digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes und enthält in § 4 besondere Startseiteninformationen.Für Länder und Kommunen gelten die entsprechenden Landesregelungen.

Technische Barrierefreiheit, Einfache Sprache und Leichte Sprache trennen

Die drei Bereiche ergänzen einander, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
BereichZweckPraxisbeispiel
Technische BarrierefreiheitDigitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust umsetzen.Tastaturbedienung, semantische Struktur, Kontrast und verständliche Fehlermeldungen
Einfache SpracheKomplexe Verwaltungsinformationen für eine breite Öffentlichkeit klarer machen.Leistungsbeschreibung, Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und Ablauf
Leichte SpracheMenschen mit erheblichen Verständnishürden stärker sprachlich unterstützen.Besonders stark vereinfachte Inhalte mit klarer visueller Führung

Inhalte ordnen und priorisieren

Die Reihenfolge folgt Nutzungshäufigkeit, Auswirkung und Abbruchrisiko.
InhaltPrioritätSchwerpunkt
Formulare und FehlerSehr hochAufgabe, Pflichtfelder, Fehlerbehebung, Bestätigung
Bescheide und FristenSehr hochRechtswirkung, Frist, Handlung, Kontaktweg
LeistungsbeschreibungenHochAnspruch, Unterlagen, Kosten, Ablauf
HilfetexteHochPassend zum jeweiligen Prozessschritt
BarrierefreiheitserklärungHochVollständigkeit, Aktualität, Feedbackweg
Wiederkehrende KommunikationMittel bis hochVorlagen, Versionen, verantwortliche Stelle

Redaktionsprozess für verständliche Inhalte

  1. 1
    Mit den meistgenutzten Verwaltungsleistungen beginnen.
  2. 2
    Verantwortung und Vertretung festlegen.
  3. 3
    Den Ausgangstext ordnen und versionieren.
  4. 4
    Einfache oder Leichte Sprache passend zur Zielgruppe wählen.
  5. 5
    Die verständliche Fassung erstellen.
  6. 6
    Fachbegriffe, Fristen und nächste Schritte eindeutig formulieren.
  7. 7
    Sprachfassungen veröffentlichen und klar miteinander verknüpfen.
  8. 8
    Änderungen am Original automatisch in die Aktualisierung übernehmen.
  9. 9
    Nutzung, Rückfragen und Abbrüche auswerten.

Klare Formulare, Bescheide und Portale

Formulare nutzen eindeutige Feldbezeichnungen, verständliche Fehlermeldungen, eine erkennbare Schrittfolge und eine zugängliche Bestätigung.

Bescheide stellen Rechtswirkung, Fristen, Rechtsbehelfe und nächste Schritte klar dar. Die verständliche Zusatzfassung ergänzt die eindeutig gekennzeichnete verbindliche Fassung.

Portale verwenden konsistente Navigation, einheitliche Begriffe und einen klaren Sprachwechsel. Wiederkehrende Inhalte basieren auf festen Vorlagen und eindeutigen Aktualisierungsauslösern.

Website-Widget für digitale Verwaltung

  1. 1
    Das Simple8 Website-Widget zur bestehenden Website hinzufügen.
  2. 2
    Die Schaltfläche gut sichtbar bei Leistungen, Formularen und Hilfetexten platzieren.
  3. 3
    Einfache Sprache und Leichte Sprache aktivieren.
  4. 4
    Das Widget nach etwa drei Minuten veröffentlichen.

Häufige Fragen

Was ist OZG 2.0?

OZG 2.0 ist die geläufige Bezeichnung für das OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024. Die Änderungen gelten seit dem 24. Juli 2024 und entwickeln den rechtlichen Rahmen für den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen weiter.

Was verlangt § 7 OZG?

Bund und Länder müssen Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache und intuitive Bedienbarkeit des übergreifenden Zugangs sicherstellen. Der Zugang und die relevanten IT-Komponenten müssen nach Maßgabe der BITV barrierefrei nutzbar sein.

Was gehört zu barrierefreier digitaler Verwaltung?

Technische Zugänglichkeit, verständliche Sprache und ein dauerhaft verantworteter Veröffentlichungsprozess gehören zusammen.

Gilt BITV 2.0 für jede Kommune?

BITV 2.0 gilt unmittelbar für öffentliche Stellen des Bundes. Für Kommunen regeln die Barrierefreiheitsgesetze und Verordnungen der Länder die entsprechenden Anforderungen.

Verlangt das OZG alle Inhalte in Leichter Sprache?

Nein. Das OZG verlangt barrierefreien Portalzugang. Konkrete Leichte-Sprache-Pflichten müssen aus den anwendbaren Barrierefreiheitsregeln hergeleitet werden.

Wie werden Online-Formulare verständlicher?

Klare Feldnamen, kurze Hilfen, konkrete Fehlermeldungen, sichtbare Schritte und eine verständliche Bestätigung reduzieren Barrieren.

Wie ergänzt eine verständliche Fassung einen Bescheid?

Die verständliche Fassung erklärt Rechtswirkung, Fristen, nächste Schritte und Kontaktwege klar. Die rechtlich verbindliche Fassung bleibt eindeutig gekennzeichnet.

Wer verantwortet verständliche Verwaltungstexte?

Fachbereich und Redaktion arbeiten mit klaren Rollen, festen Versionen und einem gemeinsamen Veröffentlichungsprozess.

Primärquellen und Normen

  1. Onlinezugangsgesetz (DE)
  2. OZG § 1a Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen (DE)
  3. OZG § 7 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit (DE)
  4. Behindertengleichstellungsgesetz (DE)
  5. BITV 2.0 (DE)

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